Betriebsratswahl 2026

am Standort München

Mittwoch, 11. März 2026 in der Interimskantine

In Unternehmen mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern ist die Bildung eines Betriebsrates grundsätzlich möglich. Der Betriebsrat wird von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt. Das Betriebsverfassungsgesetz und insbesondere die Wahlordnung (WO) regeln dann die Wahlformalitäten genau. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der jeweiligen Unternehmensgröße ab.

 

Derzeit beträgt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder in der MTU München 31.

In der neuen Legislatur ab 30. März 2026 wird sich die Anzahl der Betriebsratsmitglieder in der MTU auf 33 erhöhen. Dies hängt unmittelbar mit der Beschäftigtenzahl zusammen, welche nach Betriebsverfassungsgesetz über 6001 liegen wird.

Die Anzahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder in der MTU München wird 8 betragen.